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Fahrschule Körner
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Begleitetes Fahren ab 17

Autofahren ab 17 – in vielen Bundesländern wird das „Begleitete Fahren ab 17“ eingeführt - für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis! Auf die richtige Begleitung kommt es an! Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden. Durch die neue Regelung kannst du - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich. Wann kann ich zur Prüfung? 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland! Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren. Prüfungsbescheinigung Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Begleitperson Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:     Mindestalter 30 Jahre     Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B     Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der            Antragsstellung     Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt. Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer. Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt. 
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